1. Geltungsbereich/Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge mit der appello GmbH.
2. Vertragsschluss
Angebote der appello GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftrag des Kunden ist für ihn mit Eingang bei der appello GmbH verbindlich. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung der appello GmbH zu Stande.
3. Widerrufsrecht des Kunden
(1) Sofern der Kunde Verbraucher ist, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen - Elektronische Komponenten wie BIOS Bausteine sind vom Umtausch ausgeschlossen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
appello GmbH, Drosselweg 3, 21376 Salzhausen
eMail-Adresse: info@appello.de
(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beidseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der appello GmbH insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei Überlassung von Sachen gilt das nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie ihm etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen, d.h. Sachen die als Brief- oder Paketsendung versandt werden können, sind auf Kosten und Gefahr der des Kunden zurückzusenden.
Rücksendungen mängelfreier Sendungen bedürfen unseres vorherigen Einverständnisses. Gutschriften für zurückgenommene Ware erfolgen ggfls. unter Abzug einer angemessenen Gebühr zur verkaufsfähigen Wiederherstellung der Ware. Nach Kundenauftrag gefertigte Waren bleiben von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen, ausgenommen bei von uns anerkannten Mängelrügen.
Für unfrei eingesandte Pakete wird von uns die Annahme verweigert.
Für Rücksendungen ist bei der appello GmbH eine Rücksendenummer (RMA-Nummer) einzuholen, wir stellen Ihnen dann bei einem Warenwert über EUR 40,- eine Freewaypaketmarke zur Verfügung oder lassen die Ware durch unseren Paketversender bei Ihnen abholen.
4. Verfügbarkeitsvorbehalt
Sollte die appello GmbH nach Vertragsschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei ihr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann die appello GmbH entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen werden von der appello GmbH umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch die appello GmbH erstattet.
5. Lieferung/Gefahrtragung
(1) Der Kunde trägt für Warenbestellungen die ausgewiesenen Versandkosten. Sofern der Kunde Unternehmer ist, erfolgt die Lieferung der Waren auf seine Gefahr.
6. Eigentumsvorbehalt
(1) Die appello GmbH behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihr an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung der gelieferten Waren vor.
(2) Soweit die appello GmbH im Rahmen der Mängelansprüche eine Ware austauscht, erfolgt die Übereignung der nachgelieferten Ware unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde die auszutauschende Ware zurückgewährt oder - sofern er hierzu nicht imstande ist - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz leistet.
7. Preise
(1) Der Kunde hat für die Leistungen der appello GmbH die auf den Homepage http://www.appellofunk.de ausgewiesenen Entgelte im voraus per Lastschrift oder mit Kreditkarte zu entrichten. Alle Preise sind Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Zahlungsansprüche der appello GmbH für Waren verjähren in 5 Jahren.
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
9. Mängelansprüche
(1) Sofern ein Mangel an der gelieferten Ware vorliegt, leistet die appello GmbH Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis herabsetzen (mindern). Schadensersatz kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 10 verlangt werden.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, so stehen ihm Mängelansprüche einschließlich des Rechts auf Schadensersatz bei offensichtlichen Mängeln nur zu, wenn er der appello GmbH diese innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich angezeigt hat; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, so gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.
10. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden aus Warenlieferungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); letzterenfalls ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit die appello GmbH ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat.
11. Verjährung
(1) Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden und seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in zwei Jahren.
(2) Im unternehmerischen Rechtsverkehr verjähren abweichend von Absatz (1) Satz 1 vertragliche Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die auf einem Mangel der Ware beruhen, sowie das Recht, gemäß Ziffer 9 Absatz (1) Satz 1 Nachlieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen, in einem Jahr.
(3) Absatz (1) und Absatz (2) gelten nicht im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), sowie in den in Ziffer 10 Absatz (3) genannten Fällen. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
12. Abtretungs-, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
(1) Die Abtretung von Rechten aus Verträgen über den Online-Warenversand und die Übertragung dieser Verträge insgesamt durch den Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der appello GmbH.
(2) Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden gegen Ansprüche der appello GmbH aus diesen Verträgen oder damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist nur statthaft, sofern die fällige Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
13. Sonstige Regelungen
(1) Der Kunde teilt Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z.B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, der appello GmbH unverzüglich schriftlich unter der in Ziffer 3 Absatz (1) angegebenen Anschrift oder per eMail mit.
(2) Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung der Verträge über den Online-Warenversand bedürfen der Schriftform.
(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen über den Online-Warenversand ist Hamburg.
(5) Sollte eine der gegenwärtigen oder zukünftigen Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.
Stand: 01.11.2002